Grüne-Karte-Schäden und 4. KH-Richtlinie
Grüne-Karte-Schäden
Interschaden bearbeitet Grüne-Karte-Schäden in Zusammenarbeit mit unserem Deckungsunternehmen, der Alte Leipziger Versicherungs-AG, gemäß dem Londoner Abkommen. Sämtliche Grüne-Karte-Fälle werden zentral an unserem Hauptsitz in Nürtingen abgewickelt, was eine gleichbleibend hohe Qualität und eine effiziente Kommunikation gewährleistet.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten verbinden fundierte juristische Expertise mit langjähriger Erfahrung in der internationalen Schadenregulierung. Dadurch sind wir in der Lage, Schäden schnell, präzise und unter vollständiger Einhaltung der geltenden Vorschriften zu bearbeiten.
4. KH-Richtlinie der EU
Wir bearbeiten Kfz-Schadenfälle in allen EU-Ländern gemäß der 4. Krafthaftpflicht-Richtlinie der EU. Interschaden bearbeitet dabei die Schäden direkt oder über vertrauenswürdige Partnerunternehmen, um eine professionelle, transparente und termingerechte Schadenregulierung für Versicherer und Geschädigte sicherzustellen.